Vor wenigen Minuten hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung in Sachen Wahlcomputer verkündet. Demnach war der Einsatz solcher Geräte bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig. Das Gericht sah aber keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen bei dieser Wahl und somit bleibt das Ergebnis der Wahl ‘05 gültig.
Laut ersten Informationen ist die Bundeswahlgeräteordnung nicht mit der Verfassung vereinbar. Weiterhin ist die Transparenz bei elektronischer Stimmabgabe nicht gewährleistet. Der Wahlvorgang muss ohne Fachkenntnisse nachvollzogen werden könne. Auch ist es keine Anforderung an eine Wahl, dass das Ergebnis schnell ermittelt werden muss.
Ein Wahlgerät ist ein mechanisch oder elektrisch betriebenes Gerät, das bei Wahlen zur Abgabe und Zählung der Wählerstimmen eingesetzt wird. Hauptsächlich kommen dabei heute Wahlcomputer zum Einsatz, die den bisherigen Wahlvorgang wesentlich verändern. Sie werden in Deutschland auch als rechnergesteuerte Wahlgeräte bezeichnet.
Seit der Verwendung dieser Wahlcomputer während der Bundestagswahl 2005 wurde der Einsatz solcher Geräte kritisiert. Insbesondere die Sicherheit vor Manipulationen wurde heftigst diskutiert und Studien des Chaos Computer Clubs (CCC) von Wahlcomputern der Firma NEDAP bestätigten viele Bedenken. Nach der Beschwerde von 2 Bürgern beim Bundesverfassungsgericht im Oktober 2008 wurde in einer ersten mündlichen Verhandlung zumindestens einige Punkte der Kritiker von den Richtern bestätigt oder zumindestens kritisch betrachtet. Heute am 3. März 2009 kam es nun zu der Verkündung der Grundsatzentscheidung.
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