In einer kleinen Anfrage der FDP zum Thema Vorratsdatenspeicherung wurden der Bundesregierung unter anderem folgende Fragen gestellt:
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der forsa-Umfrage vom Juni 2008 insbesondere unter dem Aspekt, den auch das BVerfG in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008 zu heimlichen Onlinedurchsuchungen (BVerfG, NJW 2008, 822) angesprochen hat, dass „die Furcht vor Überwachung [...] eine unbefangene Individualkommunikation verhindern kann“ und mithin die Bürgerinnen und Bürger ihr Gesprächsverhalten ändern?
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die zum 1. Januar 2009 anstehende Einbeziehung von Internetanbietern das Nutzerverhalten bei den Bürgerinnen und Bürgern noch weiter verändern wird und insbesondere auch erhebliche Auswirkungen bei Personen zu erwarten sind, die privat und nichtkommerziell einen Internetzugang oder einen Anonymisierungsdienst anbieten oder einen E-Mail-Dienst betreiben?
Die Antwort der Regierung spricht Bände und kann so eigentlich fast ohne Worte stehenbleiben:
Zu Frage 7:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Speicherungspflichten keinen unzulässigen „Einschüchterungseffekt“ erzeugen. Ein solcher Einschüchterungseffekt wurde auch früher nicht wahrgenommen, obwohl bereits vor der Einführung von Flatrates vergleichsweise viele Daten im Rahmen privatrechtlicher Vertragsverhältnisse zwischen Kunden und Telekommunikationsunternehmen gespeichert wurden, für die gesetzliche Zugriffsmöglichkeiten der Behörden bestanden.
…
Wirkungen, die aus einer verzeichnenden Darstellung gesetzlicher Regelungen resultieren, erscheinen nicht geeignet, Grundlage für einen verfassungsrechtlich relevanten „Einschüchterungseffekt“ zu bieten.
Die Bundesregierung erinnert daran, dass die in Bezug genommene Meinungsumfrage nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung von diesem, dem eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft, dem Deutschen Fachjournalisten-Verband und der JonDos GmbH in Auftrag gegeben wurde. Die Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung suggeriert indessen beispielweise, dass die gespeicherten Daten dem Staat ohne weiteres, also ohne das Dazwischentreten weiterer Befugnisnormen zur Verfügung stünden. Auch findet sich dort die unrichtige Behauptung, dass Anonymisierungsdienste verboten werden sollen, ferner ein Plakat, auf dem es heißt: „Flirten, lästern, tratschen … und alles wird protokolliert“. Damit wird durch unrichtige und verzerrende Darstellungen erst der Effekt erzeugt, der dem kritisierten Gesetz unterstellt wird.
Zur Frage 8 kommt lediglich dies zurück:
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 8 (gemeint ist wohl Frage 7) und beteiligt sich im Übrigen nicht an Spekulationen.
Fazit: Die Kritiker der VDS sind also Schuld das niemand die Bundesregierung versteht.


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