Wieder hat ein Gericht in Sachen Internetlinks weltfremd entschieden und macht ein Problem deutlich das sich durch nun schon viele Gerichtsurteile zieht. Entweder sitzen in den Gerichten Richter die leider technisch nicht auf der Höhe der Zeit sind oder die Lobbyarbeit der Wirtschaft hat Erfolg. So auch im Fall gegen den Heise Verlag der in einem Bericht ein Link zu einer Kopierschutzsoftware gesetzt hatte.
Nach dem Landgericht hat nun auch das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 23. Oktober 2008 seine zunächst im Eilverfahren ergangene Entscheidung im Streit des Heise Zeitschriften Verlags gegen verschiedene Unternehmen der Musikindustrie bestätigt (Az. 29 U 5697/07). Danach bleibt es dem Verlag verboten, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen.
Damit nicht genug, nun wird sogar die Begründung des Urteils immer absurder. Denn neben der Mitstörerhaftung kommt nun der nächste kranke Hammer:
Während in den bisherigen Entscheidungen stets von einer Mitstörerhaftung des Verlags ausgegangen worden war, sehen die Richter des OLG Heise nunmehr sogar als Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung in Form der Beihilfe an. Als Teilnehmer haftet derjenige, der vorsätzlich den Rechtsverstoß eines anderen fördert.
Wie ein Link den Rechtsverstöß explizit fördert, ist nicht zu verstehen, denn der eigentliche Rechteverstoß ist nicht der Download oder die Webseite an sich, sondern das aktive Gebrauchen der Software. Durch ein solches, zum Glück noch nicht rechtskräftiges Urteil, ist eine Berichterstattung im allgemeinen stark behindert. Die Reaktion vom Heise Verlag fiel wie folgt aus:
Der Mitherausgeber und Chefredakteur von heise online, Christian Persson, will sich aufgrund der Begründung des OLG München selbst anzeigen: “Es ist ein absurder Vorgang, aber die Frage muss nun geklärt werden: Kann sich ein Journalist in Deutschland wirklich dadurch strafbar machen, dass er seinen Lesern den Zugang zu Originalinformationsquellen und damit die eigene Meinungsbildung erleichtert?”
Absurd in der Tat…


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